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Ver­sicherungs­makler oder Versicherungsvertreter: Wo liegt der Unterschied?

Versicherungen sind eine äußert komplexe Thematik. Zahlreiche Versicherer bieten heutzutage ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Produktvarianten an. Um als Laie nicht den Überblick zu verlieren und den optimalen Schutz für sich selbst zu finden, ist eine kompetente Beratung unbedingt notwendig. In diesem Zusammenhang ist oftmals die Rede von Ver­sicherungs­maklern und Versicherungsvertretern. Doch wo liegt der Unterschied? Und welche Vor- und Nachteile bietet die jeweilige Beratung?


Versicherungsvertreter – im Sinne der Versicherungsgesellschaft

Wie sich anhand des Begriffes bereits erahnen lässt, vertritt ein Versicherungsvertreter eine bestimmte Versicherung oder Versicherungsgruppe und handelt in deren Interesse. Das bedeutet, dass der Vertreter potentielle Kunden ausschließlich in Bezug auf die Produkte des Unternehmens berät, für das er tätig ist. Häufig werden Versicherungsvertreter daher auch als Ausschließlichkeitsvermitter  oder Generalagenten bezeichnet.


Übersicht zu den Vor- und Nachteilen eines Versicherungsvertreters


Vorteile

  • Vermeidung von Deckungslücken
  • günstige Preise durch Bündelrabatte
  • kostenlose Beratung

Nachteile

  • kein umfassender Marktüberblick
  • geringe Produktpalette
  • nicht immer das beste Produkt

Alle Versicherungsverträge bei einem Anbieter abzuschließen, kann für den Kunden durchaus Vorteile haben. Oftmals wird der Versicherungsnehmer mit sogenannten Bündelrabatten angelockt. Zudem können unvorteilhafte Überschneidungen im Versicherungsschutz ebenso vermieden werden, wie riskante Deckungslücken.

Nicht immer wird das beste Produkt anboten

Bei der Beratung durch einen Versicherungsvertreter sollte jedoch bedacht werden, dass dieser keinen umfassenden Marktüberblick gibt und gegebenenfalls auch nicht das beste Produkt vermittelt, sondern das seiner Versicherungsgesellschaft. Bietet eine andere Gesellschaft ein für den Kunden besser passendes Angebot, wird dieser von dem Vertreter nicht darüber in Kenntnis gesetzt.


Ver­sicherungs­makler – im Interesse der Kunden

Anders als der Versicherungsvertreter arbeitet der Ver­sicherungs­makler im Auftrag des Abnehmers und sucht für diesen, aus einer Vielzahl von Angeboten auf dem Markt, die passende Versicherung heraus. Per gesetzlicher Definition ist festgelegt, dass ein Ver­sicherungs­makler nicht weisungsgebunden ist. Der Ver­sicherungs­makler arbeitet analog eines Anwalts mit einer sog. Maklervollmacht, es werden nicht alle Anträge separat unterschrieben.

Die Anzahl der freien Makler liegt in Deutschland bisher deutlich unter der gebundener Vertreter.

Kontaktieren Sie uns gern bei allen versicherungsspezifischen Fragen. Wir helfen beim Auffinden der idealen Versicherung. Telefonisch unter 02456 – 504215 oder per E-Mail unter info@hpr-finanzen.de


Übersicht zu den Vor- und Nachteilen eines Ver­sicherungs­maklers


Vorteile

  • breite Produktpalette
  • kundenorientiert
  • objektive Beratung

Nachteile

  • besseren Marktüberblick

Da der Ver­sicherungs­makler nicht nur die Produkte einer einzigen Versicherung vermittelt, hat der Kunde die Möglichkeit aus einer deutlich größeren Produktpalette das für ihn passende Angebot auszuwählen. Ein vollständiger Marktüberblick ist jedoch auch bei dieser Beratung nicht gegeben, da die freien Makler mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften zusammenarbeiten. Dennoch arbeitet der Ver­sicherungs­makler besonders kundenorientiert und berät deutlich objektiver als der Versicherungsberater.

Vergleich hilft bei der Entscheidung

Die Beziehung zwischen dem Ver­sicherungs­makler und seinem Kunden baut selbstverständlich auf Vertrauen. Trotzdem muss der Versicherungsnehmer sich nicht ausschließlich auf die Empfehlung seines Maklers verlassen. Dieser sollte für den Interessenten einen Vergleich erstellen, in dem drei bis sechs Angebote enthalten sind. Die Gegenüberstellung hilft dem Kunden bei seiner endgültigen Entscheidungsfindung.


Seltenheit: Honorarberater

Die Versicherungsberatung durch einen sogenannten Honorarberater ist in Deutschland bisher ausgesprochen selten, aber zulässig. Anders als der Versicherungsvertreter und der Ver­sicherungs­makler, wird der Honorarberater vom Kunden direkt für die erbrachte Leistung bezahlt. Eine Versicherungsvermittlung ist ihm jedoch untersagt, zu den Aufgaben zählt ausschließlich die neutrale Darstellung des benötigten Versicherungsschutzes gegenüber dem Abnehmer.


Fazit

Eine Versicherung sollte immer zu den persönlichen Interessen des Abnehmers passen, daher ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Aufgrund dessen empfiehlt es sich bei der Beratung auf einen Ver­sicherungs­makler zurückzugreifen. Dieser bietet einen objektiven, breit gefächerten Überblick und verhilft dem Kunden damit zu dem für ihn besten Produkt.